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Allerheiligen und Allerseelen: Vom 1. bis 8. November kann täglich einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden.
Abbildung: Helft den Armen Seelen im Fegefeuer - Allerheiligen und Allerseelen: Vom 1. bis 8. November kann täglich einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden.
1. Neben den üblichen Voraussetzungen (Beichte, wobei eine zur Gewinnung mehrerer vollkommener Ablässe genügt; entschlossener Abkehr von jeder Sünde; Kommunionempfang und Gebet auf Meinung des Heiligen Vaters - diese Erfordernisse können mehrere Tage vor oder nach dem Kirchen- bzw. Friedhofsbesuch erfüllt werden) sind erforderlich.
2. am Allerseelentag (einschliesslich 1. November 12 Uhr):
A. Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle, Gebet des Herrn und Glaubensbekenntnis; in Hauskapellen können nur die zum Haus Gehörenden den Ablass gewinnen; oder
B. vom 1. bis 8. November: Friedhofsbesuch und Gebet für die Verstorbenen.
3. Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, ist es ein Teilablass für die Verstorbenen. Ein solcher kann in diesen und auch an den übrigen Tagen des Jahres durch Friedhofsbesuch wiederholt gewonnen werden.
Wo zu Allerheiligen Nachmittag Totenfeiern üblich sind, soll in ihnen nicht die Trauer sondern vielmehr das sterbliche Heilsgeheimnis der Auferstehung zum Ausdruck kommen.
7 Jahre Ablass an jedem anderen Tag des Jahres, an dem man den Friedhof besucht und für die Verstorbenen betet.
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