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Ein vollkommener Ablass, wird demjenigen Christgläubigen gewährt,
1) der den Rosenkranz in einer Kirche, in einer öffentlichen Kapelle, in der Familie, in der Ordensgemeinschaft, in einer frommen Vereinigung oder überhaupt mit mehreren, die zu einem ehrenhaften Zweck zusammenkommen, betet.
2) der sich während der Fernseh- oder Rundfunkübertragung des Rosenkranzgebetes, das der Heilige Vater betet, mit ihm in frommer Gesinnung vereint. Ansonsten wird ein Teilablass gewährt.
Ein Rosenkranz umfasst 15 Gesätze (auch Dekaden genannt z.B. Psalter). Es genügt, ein Drittel (1, 2 oder 3) des Rosenkranzes zu verrichten, jedoch müssen die fünf Dekaden (Geheimnisse) ohne Unterbrechung gebetet werden.
1) Freudenreicher Rosenkranz Mo. + Sa
2) Schmerzhafter Rosenkranz Di. + Fr.
3) Glorreicher Rosenkranz So. + Mi.
4) Lichtreicher Rosenkranz Do.
(von Papst Johannes Paul II)
5) Trostreiche Rosenkranz
Psalter
Goldener Rosenkranz
Rosenkranz-Novene 54-tägige Novene
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