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Kreuzwegandacht (Karfreitag)

Ein vollkommener Ablass wird demjenigen Christgläubigen gewährt,

1) der die Liturgie des Karfreitags andächtig mitfeiert und dabei an der Kreuzwegverehrung teilnimmt.

2) der selbst die fromme Übung der Kreuzwegandacht verrichtet oder sich während der Fernseh- oder Rundfunkübertragung der Kreuzwegandacht, die der Heilige Vater betet, mit ihm in frommer Gesinnung vereint.

[1) Die Andacht muss in den dafür vorgesehenen Kreuzwegstationen (z. B. Kirche) verrichtet werden.

2) Zur Errichtung eines Kreuzweges sind 14 Kreuze erforderlich, denen meist Tafeln oder Bilder beigefügt werden, welche die Leidensstationen von Jerusalem darstellen.

3) Üblicherweise gehört zum Kreuzweg die Lesung von 14 Schriftstellen, auf welche jeweils Gebete folgen: Zum geistlichen fruchtbaren Vollzug der Kreuzwegandacht genügt aber auch die Betrachtung des Leidens uns Sterbens des Herrn; daher ist die ausdrückliche Berücksichtigung der Einzelnen Stationsgeheimnisse nicht notwendig.

4) Zur Verrichtung der Kreuzwegandacht gehört das Gehen von der einen zur nächsten Station. Wenn beim gemeinsamen (öffentlichen) Vollzug nicht alle Teilnehmer ohne Schwierigkeiten mitgehen können, genügt es, wenn der Vorbeter sich zu den einzelnen Stationen begibt und die Übrigen an ihren Plätzen bleiben.

5) Gläubigen, denen der Mitvollzug der Kreuzwegandacht aus einsichtigen Grund nicht möglich ist, können denselben Ablass gewinnen, wenn sie in geistlicher Lesung und Betrachtung des Leidens und Sterbens unseres Herrn Jesus Christus wenigstens eine gewisse Zeit (Viertelstunde) verharren.]

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